Mittwoch, 20. März 2013

Mir qualmt der Kopf!

Seit einiger Zeit überlege ich mir Fragen die ich umbedingt beim Termin am Freitag stellen sollte bzw. Fragen die wir am besten erst im zweiten oder dritten Gespräch stellen sollten. Die liebe Bibi meinte, dass wir das finanzielle am besten erst einmal nicht ansprechen sollten. Gut! Wenn die Sachbearbeiterin drauf kommt... oder es sich im Gespräch ergibt können wir ja doch drauf eingehen. Aber ich werde sicherlich nicht gleich fragen "Sagen sie mal... wie sieht es den mit dem Pflegegeld aus?" "Was steht da uns bzw. dem Kind zu?" Kommt sicherlich wirklich nicht gut an wenn sowas gleich die erste Frage sein sollte. Ich will ja das Kind nicht des Geldes wegen sondern um zu helfen... um eben ein schönes Zuhause zu geben.
Jetzt habe ich ne ganze Seite voll mit Fragen. Wo ich hoffe, dass ich an alles gedacht habe... und falls nicht wird sich einiges sicherlich auch so im Gespräch ergeben.

Im Internet habe ich auch viel gelesen. Mensch! Raucht mir der Kopf. Ich habe das Gefühl ich verstehe nur noch Bahnhof. Die werfen mit § um sicher herum... dann ließt man was von Pflegegeld, einmalige Beihilfe, Zuschüssen,  Erziehungsgeld, Elternzeit, Kosten die nicht von der Krankenkasse getragen werden.... Sonderbedarfe, Mehrbedarf... Anspruch auf Kindergeld. Wo ich auch nur auf dem Schlauch stehe. Das wird mal aufs Pflegegeld angerechnet... mal nicht?! Es sind soooo viele Infos die auf einen einbrechen. Dann geht es weiter mit den Alltagsentscheidungen ... Grundentscheidungen.
Ich hoffe, dass sich dies irgendwann alles als einfach herausstellt.... das das "umsetzten" leichter ist als es sich ließt.

Heute Abend werde ich mich wahrscheinlich schon mal an den Lebensbericht setzen. Zumindestens schon mal damit anfangen. Meistens ist der Anfang ja am schwierigsten.

1 Kommentar:

  1. Das Problem ist das es von Bundesland zu Bundesland anders geregelt ist. In Niedersachsen wird das Kindergeld anteilig auf das Pflegegeld angerechnet. Es gibt einen Betrag x um die Erstausstattung zu besorgen. Du hast Anspruch auf Elternzeit ab dem Tag des Einzugs des Kindes unter Verzicht der üblichen 7 Wochenfrist vor Beginn der Elternzeit. Du bekommst kein Elterngeld, aber du hast ja das Pflegegeld. Du hast das Erziehungsrecht, und du darfst die Dinge des alltäglichen Lebens entscheiden. Kinderarztbesuche , Ferienfreizeit, Kindergarten/Schulgespräche. Du hast nicht das Sorgerecht, das liegt meist beim Amt, manchmal aber auch noch teile, wie Religionszuständigkeit bei den Leiblichen Eltern. Du hast Besuchskontakte mit den Leiblichen Eltern, die werden in der Regel durch das Amt begleitet. Die Häufigkeit wird im Hilfeplangespräch festgelegt, bei Vollzeit/Dauerpflege max 1 x pro Monat, oft seltener. Es ist erstmal viel, da kann einem schnell der Kopf rauchen. Am wichtigsten für dein Gespräch am Freitag ist aber erstmal einen guten Eindruck zu hinterlassen, deine Motivation dazulegen, zu vermitteln das Ihr einfach Familie für ein Kind sein wollt, das sonst keine hätte. Und ich glaube das das kein Problem ist für dich. Lg Bibi

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